Die Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung: DSGVO

Kaum ein Begriff fällt im Zusammenhang mit Webseiten in den letzten Jahren so oft wie „DSGVO“.

Doch was versteckt sich eigentlich genau dahinter und was gibt es für Sie und ihre Webseiten zu beachten?

Was ist eigentlich diese DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist eine Verordnung der Europäischen Union und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum. Die DSGVO ist bereits seit dem 25. Mai 2018 in Kraft, jedoch wurde Unternehmen eine gewisse Übergangzeit genehmigt, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Spätestens seit 2020 sollte man aber zwingend dafür gesorgt haben, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten DSGVO-konform ist.

Die Datenschutz-Grundverordnung: DSGVO

Warum trat diese in Kraft?

Durch die DSGVO wurde erstmals die Datenverarbeitung innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht. Davor hatte jedes Mitglied seine eigenen, teilweise sehr unterschiedliche Datenschutzgesetze. Durch die Vereinheitlichung der Regelungen wird zum einen ein besserer Schutz mit dem Umgang personenbezogener Daten innerhalb der EU sichergestellt. Zum anderen wird auch der freie Datenverkehr innerhalb der EU wesentlich einfacherer und sicherer.

Die Verordnung gilt dabei auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, wenn diese Daten von Personen aus der EU verarbeiten. So soll sichergestellt werden, dass sich auch Cloud-Dienste oder soziale Netzwerke (etwa aus den USA) an die Regeln halten müssen.

Betrifft mich die DSGVO überhaupt?

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Internet präsent sind, ist diese Frage mit 99,9 % mit „Ja“ zu beantworten. Es gibt heutzutage kaum noch Webseiten, die überhaupt keine Daten von Ihren Usern speichern. Der inzwischen ebenfalls zur Pflicht gewordene Cookie-Banner zeigt Ihnen das am allerbesten. Schon beim Betreten einer Webseite wird Ihnen klargemacht, dass Sie die Erhebung personenbezogener Daten akzeptieren – was Sie aber inzwischen durch die Cookie-Banner verhindern können.

Dies ist aber bei weitem nicht die einzige Neuerung in Bezug auf die Speicherung von personenbezogenen Daten. Sobald Sie z.B. ein Kontaktformular auf Ihrer Webseite haben und den Namen und die Mailadresse eines potenziellen Kunden speichern, muss dieser in die Verarbeitung seiner Daten einstimmen. Dies gilt übrigens auch für Daten, die Sie vor Inkrafttreten der DSGVO bereits gespeichert hatten. So müssen auch Bestandskunden, deren Adressen sie seit Jahren haben, darüber informiert werden und einwilligen, dass Sie die Daten unter Anwendung der neuen DSGVO weiterverarbeiten.

Was muss ich tun, um die DSGVO einzuhalten?

Die Frage ist relativ einfach zu beantworten: Sie müssen überprüfen, ob Sie auf Ihrer Webseite personenbezogene Daten verarbeiten. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse und den Anpassungen an ihrer Webseite. Wir können für Sie in einem ersten Schritt überprüfen, ob die DSGVO für Sie überhaupt relevant ist und anschließend die notwendigen Änderungen an Ihrer Webseite vornehmen. Dazu gehört zwingend eine Überarbeitung der Datenschutzbestimmung. Gemeinsam mit unserem professionellen Partner werden wir ihre Datenschutzbestimmungen bestmöglich rechtskonform umsetzen. Auch die Einbindung eines zwingend notwendigen Cookie-Banners können wir sehr gerne für Sie übernehmen.

Fazit

Die DSGVO ist kein einfaches Thema und für unsere Kunden und Unternehmen oft nicht zu durchblicken. Daher sollte man sich dafür einen kompetenten Partner suchen, der in der sich in der Thematik auskennt. Die Anpassungen an die Datenschutzverordnungen gehört zu unserem Arbeitsalltag und wir haben viel Zeit damit verbracht, uns auf diesem Gebiet weiterzubilden. Daher möchten wir Ihnen sehr gerne unsere Unterstützung auf dem Weg zur DSGVO-konformen Webseite anbieten.

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